Bei DSL in Kombination mit einer Flatrate treten die gleichen rechtlichen Probleme wie jeder anderen Flaterate auf. Die wichtigste Frage im privaten Bereich ist meist, wer den Tarif nutzen darf. Private Flatratetarife sind praktisch immer personengebunden: Nur eine bestimmte Person darf an einem PC den Flatratetarif nutzen. Streng genommen ist also selbst die gemeinsame Nutzung innerhalb der Familie oder innerhalb einer WG nicht erlaubt. Kommt dabei eine sehr lange Nutzungszeit bzw. ein ungewöhnliches Datenvolumen zu stande, muss man sich nicht wundern, wenn die Flaterate vom Betreiber unter Hinweis auf die AGB sehr schnell wieder gekündigt wird. Lesen Sie sich die AGB der Flaterate genau durch. Entscheiden Sie nach den Nutzungsbedingungen, ob der Tarif für Ihren Anwendungsfall überhaupt in Frage kommt.
Bei einer volumen bzw. zeitbezogenen sollte es dagegen für den Provider keine Rolle spielen, wieviel Personen seinen Dienst wielange nutzen, da er in diesem Fall nach erbrachter Leistung bezahlt wird.
Zu dem oben genannten Problem kommt im Falle eines Firmenanschlusses die Frage, ob eine geschäftliche Nutzung erlaubt ist. Zur Zeit ist eine geschäftliche Nutzung der Flaterate bei der Deutschen Telekom z.B. erlaubt (auch im Zusammenhang mit T-DSL), bei AOL aber ausdrücklich verboten. Auch hier emfiehlt sich ein Blick in die AGB.
Wenn Sie einen Server vor Ort betreiben wollen ist er unverzichtbar, aber leider ist diese Lösung auch besonders teuer: ein geschäftlicher xDSL Anschluß (mit fester IP) kostet heute zwischen DM 300,- und DM 3000,- im Monat und lohnt sich daher als reiner Internetnutzer Anschluß wohl erst ab ca. 10 Mitarbeitern. Wir beraten Sie und finden das für Sie günstigste Angebot.